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Fischerei


Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige verbriefte private Fischereirechte.

Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und für jeweils für 8 Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.

Neben der Angelfischerei üben auf den Zürcher Seen 13 Berufsfischer ihr Handwerk aus. Berufs- und Angelfischer fingen in den Zürcher Gewässern in den letzten Jahren zwischen 260 und 460 Tonnen Fisch pro Jahr.
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Datei : WichtigsteBestimmungen09.pdf Grösse: 56 KB Fangmindestmasse/Schonzeiten Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee (56 KB)
 
© 2006 Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 19.02.2010