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Wie werde ich Fischer im Kanton Zürich


Fischereilich werden im Kanton Zürich folgende Gewässer unterschieden:

Patentgewässer:
Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee

Pachtgewässer:
Kleinseen, Flüsse, Bäche, Weiher

Private Fischereirechte:
Gewässer, bei denen das Recht zum Fischfang in privatem Besitz ist.


Alle diese Gewässer sind im Fischerei-Revier-Verzeichnis der Fischerei- und Jagdverwaltung aufgelistet (siehe Bestellung Drucksachen und Preisliste).
Fischerei-Vorschriften

Für das Fischen sind die geltenden Vorschriften zu beachten.

Die Vorschriften werden bei Neubestellung einer Fischerei-Berechtigung gratis beigelegt.

(Siehe auch Bestellung Drucksachen und Preisliste).

Zum Fischen bestehen folgende Möglichkeiten:

Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)
Fischen mit Fischerei-Patent
Fischen in verpachteten Gewässern

Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)

Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischereipatent zu fischen):

- Für den Zürichsee gelten die besonderen Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee vom 13. Juli 2007.

- Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee: 

Das Freiangelrecht im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee berechtigt alle Personen zur Fischereiausübung ohne Patent mit einer einzigen Rute oder Schnur vom trockenen Ufer aus.

Es darf ein Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken verwendet werden.

Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel und künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen nur kleine Haken bis Hakengrösse 8 aufweisen.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist ferner das Fischen ohne Patent gestattet:

-in der Limmat am linken Ufer am Stadthausquai vom Steg zum Bauschänzli an abwärts bis zur Münsterbrücke (Helmhausbrücke)

-in der Limmat am rechten Ufer des Neumühlequais vom Kino "Walche" an abwärts bis zur Garageeinfahrt des Hotels Marriott

-im Rhein in der oberen Hilfsstauhaltung unmittelbar unterhalb des Känzelis beim Kraftwerk Rheinau bis zur etwa 150 Meter flussabwärts gelegenen Grenztafel

Für die Details ist unbedingt das Merkblatt  über die Freiangelfischerei im Kanton Zürich (siehe unter Fischerei/Gültige Vorschriften/Merkblätter) zu beachten.
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Fischen mit Fischerei-Patent

im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee 

Es werden folgende Patentarten unterschieden:

-Patent für die Angelfischerei vom Ufer aus.

-Patent zur Angel-, Hegenen- und Schleppangelfischerei vom Boot oder Ufer aus. Dieses Patent kann für einen Tag oder für ein ganzes Kalenderjahr gelöst werden. 

- Dreiseen-Patent für die Ufer- und Bootsfischerei in allen drei Patentseen. Im "Dreiseen-Patent" ist auch das Zusatzpatent Zürichseeplus automatisch eingeschlossen, womit es auch für den st.gallischen und schwyzerischen Teil des Zürichsees (inkl. Obersee) gültig ist.

Jugendliche können vom Jahr an, in dem das 10. Altersjahr vollendet wird, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird, ein Patent zu einem reduzierten Tarif lösen.


im Linthkanal

Im Auftrag der Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee gibt die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich auch Fischereipatente für den Linthkanal ab. Zum Patentbezug berechtigt sind Personen ab vollendetem 16. Altersjahr. Es sind Patente für das ganze Kalenderjahr und für 30 Tage innerhalb der Zeitspanne 1. Juni bis 30. August erhältlich.


Bestellung des Fischerei-Patentes:

-Via Bestellschein oder

-direkt am Schalter der FJV

-Verschiedene Ausgabestellen können die Patente auch direkt ab ihrem PC ausdrucken.


Die Bestellungen werden laufend verarbeitet und die Patente mit dem Computer erstellt. Die Patente können auch sofort am Schalter bezogen werden. Das Patent ist per sofort gültig.Die Rechnung wird nachträglich zugestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen.


Zu beachten:

-Für das Fischerei-Patent ist kein Foto nötig. 

- Bei einer erstmaligen Bestellung von Jahrespatenten ist der SaNa-Ausweis beizulegen.

-Bei der Fangausübung muss zusätzlich zum Patent ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerschein) auf sich getragen werden

-Für den Zürich-, Pfäffiker- und Greifensee können Tages- oder Jahreskarten bezogen werden. Zum Preis von Fr. 150.- werden auch Jahreskarten für den Limmatabschnitt 358 zwischen Hardeggsteg und Fischereigrenztafeln beim Limmatkilometer 12.880 abgegeben.
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Fischen in verpachteten Gewässern

Für die Abgabe von Fischerei-Berechtigungen in verpachteten Gewässern ist der Pächter bzw. die betreffende Pachtgesellschaft zuständig

Interessenten wenden sich deshalb direkt an den Pächter gemäss Fischerei-Revier-Verzeichnis.

Fischerei-Berechtigungen dürfen an Personen ab dem 10. Altersjahr abgegeben werden.
In einigen verpachteten Revieren des Rheins, der Thur, der Glatt, und der Limmat sowie im Türlersee werden Tageskarten abgegeben (an Tageskarten-Ausgabestellen).
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Gültige Vorschriften Fischerei
 
© 2006 Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 17.03.2010