Dies hängt von der Anerkennung durch die jeweiligen Behörden ab und ist dort abzuklären. In der Regel ist überall das Lösen von Tages- oder Wochengastkarten auch ohne anerkannte Jägeprüfung möglich.
Nein, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Jagdleitung durch einen Pächter wahrzunehmen ist. Jedoch kann der/die Jagdanwärter/-in als Assistent/-in des Jagdleiters diesen in allen Bereichen unterstützen.
Nein, lediglich Pächter eines Zürcher Jagdreviers. Dazu müssen diese über ein Passwort verfügen, das die FJV herausgibt. Die Pässe können im PDF-Format ausgedruckt werden und sind mit der Unterschrift des Gastes, bzw. bei 6-Tagespässen, zusätzlich des einladenden Pächters und dem Datum gültig.
Ja, er ist nach Jagdverordnung berechtigt (und auch verpflichtet), die selben Waffen und Geräte zu benutzen wie Revierpächter und Aufsichtsorgane auf der Jagd verwenden.