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Fragen & Antworten


1. Sind die Zürcher Anwärterprüfungen auch in anderen Kantonen bzw. im Ausland gültig?
2. Muss gefundenes geschütztes Wild auch der FJV gemeldet werden?
3. Dürfen Jagdanwärter zu Ausbildungszwecken die Jagdleitung von Gemeinschaftsjagden übernehmen?
4. Kann jeder Tages-Jagdpässe über das Internet erstellen und ausdrucken?
5. Kann ein Grundeigentümer, Pächter oder Verwalter von Gutsbetrieben im Abwehrrecht auch Fallen zum Lebendfang von Füchsen oder Krähen benützen?

1. Sind die Zürcher Anwärterprüfungen auch in anderen Kantonen bzw. im Ausland gültig?

Dies hängt von der Anerkennung durch die jeweiligen Behörden ab und ist dort abzuklären. In der Regel ist überall das Lösen von Tages- oder Wochengastkarten auch ohne anerkannte Jägeprüfung möglich.
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2. Muss gefundenes geschütztes Wild auch der FJV gemeldet werden?

Ja, diese müssen im elektronischen Wildbuch erfasst werden.
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3. Dürfen Jagdanwärter zu Ausbildungszwecken die Jagdleitung von Gemeinschaftsjagden übernehmen?

Nein, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Jagdleitung durch einen Pächter wahrzunehmen ist. Jedoch kann der/die Jagdanwärter/-in als Assistent/-in des Jagdleiters diesen in allen Bereichen unterstützen.
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4. Kann jeder Tages-Jagdpässe über das Internet erstellen und ausdrucken?

Nein, lediglich Pächter eines Zürcher Jagdreviers. Dazu müssen diese über ein Passwort verfügen, das die FJV herausgibt. Die Pässe können im PDF-Format ausgedruckt werden und sind mit der Unterschrift des Gastes, bzw. bei 6-Tagespässen, zusätzlich des einladenden Pächters und dem Datum gültig.
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5. Kann ein Grundeigentümer, Pächter oder Verwalter von Gutsbetrieben im Abwehrrecht auch Fallen zum Lebendfang von Füchsen oder Krähen benützen?

Ja, er ist nach Jagdverordnung berechtigt (und auch verpflichtet), die selben Waffen und Geräte zu benutzen wie Revierpächter und Aufsichtsorgane auf der Jagd verwenden.
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© 2006 Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 08.02.2010