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Jagd



Früher galt die Jagd als erholsame und exklusive Freizeitbeschäftigung, heute beinhaltet die Jagd einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit.
Ökologische und wirtschaftliche Aspekte aus Landwirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der gesetzliche Auftrag, sich nachhaltig für Lebensräume, Artenvielfalt und Schadensverhütung einzusetzen.

Das natürliche Umfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch
verändert. Die Eingriffe des Menschen in die Natur haben ihre Spuren hinterlassen.
Für unsere Wildtiere steht immer weniger Lebensraum zu Verfügung, die Zerstückelung der verbleibenden Biotope geht rasend schnell vorwärts. Die Natur wird von immer mehr Menschen und immer stärker divergierenden Interessensgruppen genutzt.

Gerade in diesem schwierigen Umfeld kommt dem Leistungsauftrag der Jäger eine zentrale Bedeutung zu. Die Jäger haben und werden auch künftig dazu beitragen, dass das, was an Natürlichkeit noch vorhanden ist, nachhaltig erhalten, oder dort wo möglich, gemeinsam mit den Vollzugsbehörden wieder hergestellt werden kann.

Die strategischen Zielsetzungen der Jagd sind denn auch genau in diesem Bereich angesetzt (siehe Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986). Die Artenvielfalt und Lebensräume unserer wildlebenden Säugetiere, Vögel und Fische sind zu erhalten, bedrohte Tierarten müssen geschützt werden, Schäden an der Umwelt, verursacht durch Ungleichgewichte in den Wildtierbeständen, sind zu vermeiden.


Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 173 Pachtgesellschaften bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchen von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird. Jäger, welche im Rahmen der im Kanton Zürich üblichen Versteigerung den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pachtzinses an den Kanton, im betreffenden Gebiet zu jagen. Die Pächter verpflichten sich aber durch die Übernahme einer Pacht auch zu enormen Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit.
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© 2006 Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 05.12.2006