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| Neue Broschüre mit Jagdvorschriften |
| (12.03.2010) |
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Wichtige Jagdvorschriften (Bund und Kanton Zürich) sowie nützliche Adressen wurden in einer Broschüre zusammengefasst (analog ehemals "grünes Büchlein"). Die Ausgabe kann zum Preis von Fr. 10.-- per Mail bei der Fischerei- und Jagdverwaltung oder unter Tel. Nr. 052 397 70 70 bestellt werden.
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| Staupe nun auch im Kanton Zürich nachgewiesen |
| (11.03.2010) |
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Ein Vorkommen der Viruserkrankung Staupe im Kanton Zürich war zu erwarten. Nun wurden im Laufe der letzten Tage bei mehreren Füchsen im Kanton Infektionen mit dem Staupevirus nachgewiesen. Für Hunde kann die hoch ansteckende Krankheit tödlich verlaufen. Allen Hundehaltern wird deshalb nahe gelegt, den Impfschutz ihres Tieres zu überprüfen und ihn nötigenfalls zu erneuern. Für Menschen und Hauskatzen besteht keine Erkrankungsgefahr.
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| Neue Bestimmungen im Kanton Zürich für das Bedingungsschiessen |
| (23.11.2009) |
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Kanton erhöht Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger
An die Jägerinnen und Jäger werden bezüglich ihrer Schiessfertigkeiten, Treffsicherheit und dem sicheren Umgang mit der Jagdwaffe ausgesprochen hohe Anforderungen gestellt. Bevor Zürcher Jägerinnen und Jäger einen Jagdpass beziehen können, müssen sie ein obligatorisches Schiessprogramm bestehen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse in den Jagdrevieren stark verändert. Die Wildtiere ziehen sich vor dem Menschen immer mehr in dichte Wälder zurück und schränken ihre Aktivitäten stark ein. Die Anforderungen an die Schiessfertigkeit der Jägerinnen und Jäger sind dadurch weiter gestiegen. Der Regierungsrat hat darum beschlossen, die Anforderungen des so genannten Bedingungsschiessens dieser Entwicklung anzupassen.
Beim Kugelprogramm müssen neu vier Schuss abgegeben werden, bisher waren es drei. Die Trefferquote muss sowohl beim Kugel- wie auch beim Schrotprogramm 100% betragen, bisher waren es beim Schrotschiessen 75%. Ab 2011 müssen Jägerinnen und Jäger das obligatorische Bedingungsschiessen alle zwei Jahre bestehen, bisher alle acht Jahre. Schliesslich sind künftig auch ausserkantonal wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Jagdpässen zum Absolvieren des Bedingungsschiessens verpflichtet.
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