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Neue Bestimmungen im Kanton Zürich für das Bedingungsschiessen
Kanton erhöht Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger

An die Jägerinnen und Jäger werden bezüglich ihrer Schiessfertigkeiten, Treffsicherheit und dem sicheren Umgang mit der Jagdwaffe ausgesprochen hohe Anforderungen gestellt. Bevor Zürcher Jägerinnen und Jäger einen Jagdpass beziehen können, müssen sie ein obligatorisches Schiessprogramm bestehen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse in den Jagdrevieren stark verändert. Die Wildtiere ziehen sich vor dem Menschen immer mehr in dichte Wälder zurück und schränken ihre Aktivitäten stark ein. Die Anforderungen an die Schiessfertigkeit der Jägerinnen und Jäger sind dadurch weiter gestiegen. Der Regierungsrat hat darum beschlossen, die Anforderungen des so genannten Bedingungsschiessens dieser Entwicklung anzupassen.

Beim Kugelprogramm müssen neu vier Schuss abgegeben werden, bisher waren es drei. Die Trefferquote muss sowohl beim Kugel- wie auch beim Schrotprogramm 100% betragen, bisher waren es beim Schrotschiessen 75%. Ab 2011 müssen Jägerinnen und Jäger das obligatorische Bedingungsschiessen alle zwei Jahre bestehen, bisher alle acht Jahre. Schliesslich sind künftig auch ausserkantonal wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Jagdpässen zum Absolvieren des Bedingungsschiessens verpflichtet.


zu den neuen Bestimmungen Bedingungsschiessen
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(Mitteilung vom 23.11.2009)
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Letzte Aktualisierung: 23.11.2009