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Richtlinien für Wildschadenverhütungsmassnahmen
Ansätze für die Wildschadenschätzung 2010 (Kurzversion)
Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden (SBV, 2010)
Zuständigkeiten für das Abschätzen von Wildschäden
Gültige Vorschriften Bereich Jagd (inkl. Wildschaden)
Datei : Wildschadenverordnung 17. Dezember 2008.pdf Grösse: 22 KB Wildschadenverordnung (Änderung vom 17. Dezember 2008) (22 KB)
Wildschadenverordnung vom 24. November 1999

Richtlinien für Wildschadenverhütungsmassnahmen

Datei : Richtlinie für die Verhütung und Vergütung von Wildschäden.pdf Grösse: 435 KB Richtlinien für Wildschadenverhütungsmassnahmen vom 01. Januar 2009 (435 KB)
Datei : Richlinie für die Verhütung und die Vergütung Anhang I.pdf Grösse: 20 KB Anhang I (20 KB)
Datei : Richtlinie  VerhütungVergütung von Wildschäden Anhang 2.pdf Grösse: 77 KB Anhang II (77 KB)
Datei : Zusammenfassung Abwicklung Wildschäden 20090101.pdf Grösse: 98 KB Abwicklung von Wildschäden in der offenen Flur (98 KB)
Datei : Zusammenfassung Abwicklung Wald 20090101.pdf Grösse: 93 KB Abwicklung von Beitragsgesuchen für Wildschutzmassnahmen im Wald (93 KB)

Ansätze für die Wildschadenschätzung 2010 (Kurzversion)

 

Datei : Entschädigungsansätze_2010_Kurzversion.pdf Grösse: 189 KB Entschädigungsansätze Wildschaden SBV 2010 (Kurzversion) (189 KB)

Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden (SBV, 2010)

Die Bemessung des Schadens sowie der gerechtfertigten Entschädigung muss aufgrund einer Besichtigung vor Ort und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles erfolgen. Normen sollen die Schätzung erleichtern und eine gewisse Einheitlichkeit bei der Entschädigungsfestsetzung sichern (siehe unten pdf-File "Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden" SBV 2010)
Datei : WegleitungSchaetzung2010.pdf Grösse: 145 KB Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden (SBV 2010) (145 KB)

Zuständigkeiten für das Abschätzen von Wildschäden

Wichtig: Schäden möglichst frühzeitig für die Abschätzung anmelden. Die Besichtigung muss an der stehenden Kultur erfolgen können (abgeerntete Felder sind meist nicht mehr beurteilbar).

Liste und Einteilung der zuständigen Personen für das Abschätzen von Wildschäden siehe unten pdf-File "Zuständigkeiten für das Abschätzen von Wildschäden".
Datei : Zuständigkeiten für das Abschätzen von WildschdenMärz09.pdf Grösse: 66 KB Zuständigkeiten für das Abschätzen von Wildschäden (ab März 09) (66 KB)

Gültige Vorschriften Bereich Jagd (inkl. Wildschaden)

Betreffend Vorschriften & Gesetze im Bereich Jagd & Wildschaden informieren Sie sich bitte unter Jagd / gültige Vorschriften nach.
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© 2006 Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 11.03.2010